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   BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65   

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https://dejure.org/1966,449
BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65 (https://dejure.org/1966,449)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1966 - VII C 103.65 (https://dejure.org/1966,449)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1966 - VII C 103.65 (https://dejure.org/1966,449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer studentischen Vereinigung in eine bei der Universität Frankfurt geführte Liste - Verzicht einer studentischen Vereinigung auf Farbentragen und Mensuren als Voraussetzung ihrer Eintragung in eine universitäre Liste - Eintragung einer studentischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 272
  • NJW 1967, 1124
  • NJW 1967, 1924
  • DVBl 1968, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1958 - VII C 104.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    Mit den Urteilen vom 20. Juni 1958 und 24. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 125 und 7, 287) hat der erkennende Senat dargelegt, daß ein Student vom Studium nicht ausgeschlossen und darin nicht behindert werden darf, wenn er einer Verbindung beitritt, deren Mitglieder den herkömmlichen Brauch pflegen, bei besonderen Gelegenheiten Band und Mütze zu tragen oder Mensuren zu schlagen.

    Jedenfalls muß er den Gedanken der Duldsamkeit einschließen, da das Recht der freien Meinungsäußerung und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit den Schutz des Grundgesetzes genießen (BVerwGE 7, 287 [292]).

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII C 111.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    Mit den Urteilen vom 20. Juni 1958 und 24. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 125 und 7, 287) hat der erkennende Senat dargelegt, daß ein Student vom Studium nicht ausgeschlossen und darin nicht behindert werden darf, wenn er einer Verbindung beitritt, deren Mitglieder den herkömmlichen Brauch pflegen, bei besonderen Gelegenheiten Band und Mütze zu tragen oder Mensuren zu schlagen.

    Der Senat hat in dem erwähnten Urteil vom 20. Juni 1958 bemerkt, daß es eine empfindliche Einschränkung des Vereirislebens einer studentischen Verbindung bedeuten könne, wenn sie aus der Liste gestrichen würde (BVerwGE 7, 125 [135]).

  • BGH, 29.01.1953 - 5 StR 408/52

    Schlägermensur - § 223 StGB, keine Strafbarkeit der "Bestimmungsmensur"

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    Mensuren sind nicht strafbar, wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 29. Januar 1953 überzeugend dargelegt hat (BGHSt 4, 24).
  • BVerwG, 08.11.1963 - VII C 148.60

    Gemeinde darf dunkle polierte Grabsteine nicht allgemein verbieten

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    So hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. November 1963 (BVerwGE 17, 119) die Grenzen der Befugnis, die Benutzung eines Friedhofs durch Satzung zu regeln, aus Art. 2 GG hergeleitet, während das Reichsgericht sich hierfür vornehmlich auf den Widmungszweck berufen hatte (RGZ 157, 246).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII C 166.59
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    In diesem Zusammenhang darf auch auf die Entscheidung des Senats vom 9. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 210) hingewiesen werden, wonach die Anerkennung von Verfolgten des Nationalsozialismus nicht mit der Begründung verweigert werden darf, daß der Verfolgte der in B. nicht verbotenen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands angehöre (vgl. ferner das Urteil des V. Senats vom 25. Januar 1961 - BVerwG V C 232.59 - [Buchholz BVerwG 436.1, Reichsgrundsätze § 35 Nr. 2]).
  • BVerwG, 25.01.1961 - V C 232.59
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    In diesem Zusammenhang darf auch auf die Entscheidung des Senats vom 9. Oktober 1959 (BVerwGE 9, 210) hingewiesen werden, wonach die Anerkennung von Verfolgten des Nationalsozialismus nicht mit der Begründung verweigert werden darf, daß der Verfolgte der in B. nicht verbotenen Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands angehöre (vgl. ferner das Urteil des V. Senats vom 25. Januar 1961 - BVerwG V C 232.59 - [Buchholz BVerwG 436.1, Reichsgrundsätze § 35 Nr. 2]).
  • RG, 25.04.1938 - IV 7/38

    1. Worauf beruht das Recht einer Kirchengemeinde, die Benutzung ihrer Friedhöfe

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1966 - VII C 103.65
    So hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 8. November 1963 (BVerwGE 17, 119) die Grenzen der Befugnis, die Benutzung eines Friedhofs durch Satzung zu regeln, aus Art. 2 GG hergeleitet, während das Reichsgericht sich hierfür vornehmlich auf den Widmungszweck berufen hatte (RGZ 157, 246).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 9 S 421/90

    Anerkennung einer studentischen Vereinigung: Zuständigkeit

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11.11.1966, BVerwGE 25, 272 die Eintragung studentischer Vereinigungen in eine Liste und die Hörsaalvermietung an sie als Aufgabe der "Ordnung" bezeichnet (a.a.O. S. 276), so beruht dies auf den Besonderheiten des von ihm beurteilten Streitfalles (vgl. den Urteilstatbestand, a.a.O. S. 273), der sich von der Rechtslage im vorliegenden Falle unterscheidet.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.06.1986 - 10 A 92/85

    Förderungswürdigkeit einer studentischen Vereinigung; Entbehrlichkeit des

    Es verstößt jedoch gegen Art. 9 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG , wenn studentischen Vereinigungen Vergünstigungen oder Rechtsstellungen vorenthalten werden, die konkurrierenden Vereinigungen gewährt werden, ohne daß für die unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe vorhanden sind (vgl. BVerwGE 25, 272, 276 [BVerwG 11.11.1966 - VII C 103/65] ; v. Münch in Bonner Kommentar, Art. 9 GG, RdNr. 100; Bachof, JZ 1966, 171).
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